Honorar und Kosten
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenkassen oder Beihilfestellen i.d.R ganz oder teilweise übernommen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld des Erstgesprächs bei ihrem Kostenträger darüber, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten in regelmäßigen Abständen eine Rechnung, die Sie bei ihrem Kostenträger einreichen können.
Selbstzahler
Neben der Abrechnung über die private Krankenkasse besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu übernehmen.
Das Honorar richtet sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Versicherte
Gesetzlich Versicherte haben über das Kostenerstattungsverfahren die Möglichkeit, Behandlungskosten von ihrer Krankenkasse ganz oder teilweise erstattet zu bekommen. Über die entsprechenden Voraussetzungen können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und über folgenden Link informieren:
Ausfallhonorar
Bei einer kurzfristigen Terminabsage (unter 48 Stunden vor dem Termin) ist eine Vereinbarung neuer Termine oder Ersatztermine nur schwer oder nicht mehr möglich. Daher gewährt die Rechtsprechung den Psychotherapeuten bei Nichterscheinen der Patienten nach § 615 BGB ein Ausfallhonorar.
Das Ausfallhonorar beträgt 70 € pro ausgefallene Sitzung. Diese Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen.